Experten schätzen, dass in ca. 10 Prozent aller deutschen Haushalte eine private Putzhilfe arbeitet. Davon sollen mindesten Dreiviertel schwarz, ohne Anmeldung, arbeiten. Das kann für beide Seiten böse enden.
Die Folgen von Schwarzarbeit
Für die Putzhilfe bedeutet Schwarzarbeit den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Das kann mit Geldstrafe oder in schweren Fällen mit Gefängnis bestraft werden. Werden zur gleichen Zeit Sozialleistungen bezogen, erfüllt das zusätzlich den Straftatbestand des Sozialbetrugs. Schwarz arbeitende Haushaltshilfen sind nicht versichert. Passiert ein Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Beschäftigt der Arbeitgeber eine Putzhilfe in Schwarzarbeit, macht er sich ebenfalls der Steuerhinterziehung schuldig. Zudem kann er belangt werden, weil er keine Sozialabgaben bezahlt hat.
Das kann hohe Geldbußen oder sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen.
Hat die Reinigungskraft einen Arbeitsunfall, kann sie den Arbeitgeber persönlich für den Schaden haftbar machen und ihn auf die Kosten der Behandlung und Schmerzensgeld, im Extremfall sogar auf eine Rentenzahlung, verklagen. Durch die Beschäftigung einer illegalen Putzhilfe ist der Arbeitgeber zudem erpressbar. Nachbarn oder Mitarbeiter können aufmerksam werden und damit drohen, den Fall an den Zoll oder das Finanzamt zu melden. So eine Situation ist nicht nur stressig, sondern kann auch teuer werden. Wird etwas gestohlen oder die illegale Putzhilfe beschädigt etwas, sind Ihnen die Hände gebunden. Sie können weder Polizei noch Versicherung informieren, weil diese dadurch auf das illegale Beschäftigungsverhältnis aufmerksam würden.
Putzhilfe legal einstellen
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten. Sie können sich an eine Reinigungsfirma wenden. Sie schließen mit dem Unternehmen einen Vertrag, in dem genau festgelegt ist, was wie oft geputzt werden soll. Die Reinigungskräfte werden von dem Reinigungsunternehmen gestellt. Sie sind dessen Mitarbeiter, die nur bei Ihnen arbeiten. Folglich ist die Reinigungsfirma dafür verantwortlich, dass ihre Arbeitnehmer ordnungsgemäß gemeldet sind und Steuern sowie Sozialabgaben vollständig und pünktlich bezahlt werden.
Die 2. Möglichkeit besteht darin, eine selbstständige Reinigungskraft zu engagieren. Diese wird Ihnen für ihre Arbeit eine Rechnung erstellen. Für ihre Sozialversicherung müssen Selbstständige und Freiberufler selbst sorgen.
Vorteile einer legalen Putzhilfe
Sie müssen sich wegen des Versicherungsschutzes keine Gedanken machen. Wenn Sie mit der Arbeit unzufrieden sind oder etwas kaputtgehen oder verschwinden sollte, können Sie reklamieren oder sich an die Polizei wenden.
Als Unternehmer können Sie die Ausgaben für die Putzhilfe als Betriebskosten von der Steuer absetzen.
Selbst Privatpersonen können solche Ausgaben zumindest bis zu einem bestimmten Betrag in ihrer Steuererklärung angeben und von der Einkommenssteuer absetzen.
Langfristig betrachtet hat die legale Beschäftigung einer Putzhilfe mehr Vorteile als eine illegale Kraft einzustellen.