Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um ein Programm der Bundesregierung, das sich zeitlich der Soforthilfe für Unternehmen anschließt. Alle Interessenten, welche die Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag stellen. Im folgenden Artikel liefern wir relevante Fakten und wichtige Informationen zum Thema Überbrückungshilfen für Unternehmen.
Wichtige Fakten
Bei den Überbrückungshilfen der Bundesregierung geht es in erster Linie um die Existenzsicherung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, die pandemiebedingte Umsatzeinbrüche erleiden. Fachlich korrekt, handelt es sich hierbei um Zuschüsse für einen coronabedingten Umsatzausfall. Dabei werden insbesondere Branchen berücksichtigt, die eine abgestufte Fördersystematik der fixen Betriebskosten vorzuweisen haben.
Wer kann einen Antrag auf Überbrückungshilfe 3 stellen?
Falls Sie Ihr Unternehmen nach dem 30. April 2020 gegründet haben, müssen Sie leider in den sauren Apfel beißen. In diesem Fall sind Sie nicht antragsberechtigt. Einen Antrag auf Überbrückungshilfe 3 dürfen grundsätzlich Unternehmen mit einer maximalen Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro, Freiberufler im Hauptberuf sowie Soloselbständige stellen. Konkret bedeutet das, dass prinzipiell alle Branchen Überbrückungshilfe bei einem pandemiebedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2019 stellen dürfen. Falls Ihr Umsatzrückgang für einzelne Monate unter der 30-Prozent-Grenze liegt, haben Sie für den jeweiligen Monat keinen Förderanspruch.
Muss der Umsatzrückgang unbedingt pandemiebedingt sein?
An dieser Stelle ein klares Ja! Jeder Antragsteller muss darlegen und beweisen, dass der Umsatzrückgang durch die Corona-Pandemie hervorgerufen wurde. Die zuständige Instanz muss die Angaben des Antragstellers verifizieren und bestätigen. Hierbei kann Ihnen ein Steuerberater Ihres Vertrauens behilflich sein, den Antrag auf Überbrückungshilfen korrekt zu verfassen und um alle relevanten Informationen offenzulegen. Über die exakten Steuerberater Kosten für Antrag auf Überbrückungshilfe können Sie sich bei dem Steuerberater Ihres Vertrauens informieren.
Wie lässt sich der Referenzumsatz ermitteln?
Falls Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2019 gegründet wurde, können Sie den Vergleichsumsatz errechnen, indem Sie den Referenzumsatz des Jahres 2019 ermitteln. Gehören Sie zu der Gruppe der Klein- oder Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder sind Soloselbständig? Dann können Sie alternativ den Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 nutzen. Falls Ihr Unternehmen jedoch zwischen dem 1. 1. 2019 und dem 30. 4. 2020 gegründet wurde, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- durchschnittlicher monatlicher Umsatz in den beiden Monaten Januar und Februar 2020
- durchschnittlicher Monatsumsatz im Jahr 2019
- durchschnittlicher monatlicher Umsatz von Juni bis September des Jahres 2020
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Es ist besonders wichtig, dass zum 31. 12. 2020 in Ihrem Unternehmen mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt war oder dass die jeweilige Tätigkeit im Haupterwerb für mehr als 50 Prozent der Gesamtsumme der monatlichen Einkünfte verantwortlich ist. Bei Soloselbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern wird gerade in der Elternzeit der Haupterwerb zum Nebenerwerb degradiert. Sollte das auf Sie zutreffen, dann kommen Sie für Überbrückungshilfen leider nicht infrage.
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